Ja, das muss sein…..

Große Aufregung und Unverständnis bei der Nachforderung der Schmutzwassergebühren. Durch einen Fehler der Verwaltung haben alle Gebührenzahler in Inden ( außer die Bürger von Lucherberg ) im Jahr 2016 eine Erstattung erhalten. Mit dem neuen Bescheid sollte dieser Fehler korrigiert werden. Gerechterweise werden nur die Bürger herangezogen, welche von diesem Fehler profitiert haben und nicht die Allgemeinheit, wie ein Vorschlag der UDB gefordert hatte. Denn dadurch wären auch die Bürger von Lucherberg belastet worden, obwohl sie keine Erstattung erhielten.Viele haben auch nach der Verjährung für die Nachforderung gefragt, dazu schreibt…  

Haus & Grund INFO, Oktober 2013 • (SW)    

Die Frist für die Festsetzung einer Gebühr, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist,beträgt vier Jahre.

Der Anspruch stammt aus dem Jahre 2015, somit endet die Verjährung am 31.12.2019.  

Fakt ist, es hat eine unrechtmäßige Erstattung im Jahre 2016 gegeben, welche jetzt zurückgefordert wird. Das ist korrekt, auch wenn die UDB in ihrem Zeitungsartikel diese Fakten verdreht und die Verantwortung dem politischen Gegner zuschieben möchte.

Der Ärger ist verständlich, der Zeitungsartikel nicht!

Unsere Stellungnahme……..2018.13.12. Rat Nachkalkulation Abwasser 2016

 

 

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