Bericht vom Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung

In der ersten Sitzung des GPE-Ausschusses der neuen Wahlperiode fanden wie in den übrigen Ausschüssen die Haushaltsberatungen für die neue Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 statt. Die Gemeinde Inden hat bis zum Ende des Jahres 2022 einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren. Aus diesem Grund sollen diverse geplante Investitionen bereits in das jetzige Jahr vorgezogen werden.
Es wurde kurz auf die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Freizeitzentrum Goltsteinkuppe” eingegangen. Die Änderung ist erforderlich,  um weitere bauliche Maßnahmen wie das Welcoming Center und weitere Freizeitaktivitäten am Standort zu ermöglichen. Die Vorgaben in den jeweiligen Baufenstern sind sehr offen gehalten, damit in dem stattfindenden Architektenwettbewerben möglichst viele Lösungen präsentiert werden können..
Ein weiterer großer Themenblock war die Entwicklung des Goltsteinquartiers für ein Quartierswohnen unterschiedlicher Zielgruppen. Die Architekten, die Eheleute Manstein, beantworteten die Fragen des Ausschusses. Im vorgezogenen Beteiligungsverfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes wies RWE darauf hin, dass ein Sicherheitsstreifen von 50 m zur Außenkippe eingehalten werden müsse. Um dennoch möglichst viel Raum für neue Indener Bürger schaffen zu können, sind im hinteren Bereich 2 viergeschossige Wohneinheiten anstelle der dreigeschossigen geplant, die sich ideal in den bewaldeten Hintergrund der Außenkippe integrieren. Es gab bereits diverse Anfragen von Interessenten, die die Wohungen kaufen oder mieten wollen. Der nächste Teil des Verfahrens ist die öffentliche Auslegung.
Auch das geplante Baugebiet “Sportplatz Frenz” und dessen erneute öffentliche Auslegung war ein Tagesordnungspunkt. Leider konnten uns die geplanten Änderungen bzw. Ergänzungen im Bebauungsplan nicht davon überzeugen, dem Bebauungsplan zuzustimmen. Neu ist die Festsetzung einer Mindesthöhe der Erdgeschossfußbodenhöhe als Maßnahme gegen den steigenden Grundwasserspiegel, ein Entwässerungskonzept und eine Sicherung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Insbesondere die nachgewiesene Belastung des Bodens mit Dioxin und anderen Schwermetallen, die bei einem Steigen des Grundwasserspiegels ausgewaschen werden könnten, stellt in unseren Augen ein nicht zu kalkulierendes Risiko dar. Wir mussten daher auf unsere Stellungnahme zur Vorlage Nr. 218/2019  Bebauungsplan Sportplatz Frenz vom 27.02.2020 verweisen und haben an der Abstimmung der einzelnen Stellungnahmen nicht teilgenommen. Die übrigen Parteien sehen keine Hinderungsgründe für das Baugebiet “Sportplatz Frenz”.

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