Der vom Gemeinderat in seiner letzten Sitzung mehrheitlich gefasste Beschluss zum weiteren
Umgang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wurde durch den
Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde aufgehoben. Des Weiteren wurde der
Bürgermeister angewiesen, alle notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Unterbringung pp. in die
Wege zu leiten und die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Gemäß dieser Weisung wurden die notwendigen Schritte in die Wege geleitet und die Verträge
abgeschlossen, damit ab 08.12.2023 eine Belegung der Turnhalle erfolgen kann.
In der vergangenen Ältestenratssitzung wurde seitens der Beteiligten u.a. festgestellt, dass die
Verfügung in keiner Weise auf die individuelle Begründung bezüglich der Ablehnung der
Flüchtlingsaufnahme eingeht. Des Weiteren kann eine präjudizierende Wirkung keine Begründung
für den Erlass dieser Verfügung sein, da der Einzelfall zu prüfen sei. Daher wurde seitens der
Anwesenden die kurzfristige Einberufung des Gemeinderates gefordert, um rechtliche Schritte und
weitere Handlungsoptionen beraten und beschließen zu können.
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