Wegen des Austritts eines Ratsmitglieds aus der CDU-Fraktion hatte die UDB die Neubildung der Ausschüsse beantragt. Auch der Bürgermeister hatte bei seiner Beurteilung die Umbildung als zwingend notwendig erachtet. Wir von Bündnis 90/Die Grünen und auch die Groko ( CDU/SPD ) hatten andere Informationen. Wir lehnten die Neubildung der Ausschüsse, auch wegen der kurzen Zeit bis zu den Neuwahlen, ab. Die UDB hat darauf ihre Mitarbeit im Rat eingestellt und in einer Erklärung die verbleibenden Fraktionen einer undemokratischen Vorgehensweise beschuldigt.
Zitat: Unter Missachtung des Vorliegens einer weiteren sehr detaillierten Rechtsauskunft, die nicht nur besagt, dass eine Auflösung/ Neubildung durchgeführt werden kann, sondern durchgeführt werden muss, weil hierfür alle Voraussetzungen vorliegen, wird unseres Erachtens wissentlich gegen demokratische Regeln verstoßen.
Zur Klärung des Sachverhaltes hat die UDB dann das Verwaltungsgericht in Aachen angerufen. Nun hat das Gericht die Rechtsauffassung der ablehnenden Fraktionen bestätigt. Damit wurde bei allen Entscheidungen in rechtlichen Streitfragen zu Gunsten der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen; CDU und SPD entschieden. Leider entstehen durch solche Streits auch immer wieder Kosten für den Steuerzahler und man fragt sich, ob je ein Umdenken beim Bürgermeister und der UDB stattfindet?
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