Für die Ratssitzung am 23.01.2020 hatte Bündnis90/Die Grünen eine Resolution eingebracht in der die Landesregierung NRW aufgefordert werden sollte, alle Mittel des Bundes zur Integration von Flüchtlingen auch an die Kommunen weiterzuleiten. Nach dem Gutachten von Prof. Lenk; Leipzig geschieht dies nicht. Bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2019/20 wurde noch von allen Fraktionen beklagt, dass ein erheblicher Teil der Kosten für Unterbringung und Integration bei der Gemeinde verbleibt. Deshalb hatten wir auch mit einer breiten Unterstützung gerechnet.
Leider hat die Groko mit ihrer Mehrheit unseren Antrag abgelehnt. 2020 Resolution Integrationsmittel
viele Bürgern ist die Lärmschutzwand an dem sogenannten Faktor X Viertel ein Dorn im Auge. Mit unserer Anfrage haben wir versucht hier Abhilfe zu schaffen. Allerdings waren die Antworten der Verwaltung unbefriedigend.
Unser Antrag vom 21.02.2019 auf das Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen wurde an den Fachausschuß verwiesen.
In der Römerstrasse war eigentlich ein Bauplatz für die Errichtung eines Sozialbaues reserviert. Dieser Platz wurde durch die Groko nun einer anderen Nutzung zugeführt und dadarch bleibt uns die menschenunwürdige Unterbringung in Containern erhalten. Deshalb stellten wir zur Ratssitzung am 10.10.18 die folgende Anfrage.
Hier die Antwort der Verwaltung:
Von der Verwaltung erhielten wir keine Zusagen über die Auszahlung der Finanzmittel für die oben genannten Feste. Deshalb haben wir zusammen mit CDU und SPD den folgenden Antrag gestellt.
Unser Kommentar dazu:
Dieser Antrag wurde vorsorglich gestellt, da die Verwaltung erst nach der Genehmigung durch den Kreis die Mittel dafür bereitstellen wollte. Es bestand die Gefahr das evtl. dann die Gelder für diese Feste zu spät ausgezahlt würden. Die UDB hielt diesen Antrag für überflüssig und lehnte ihn ab.
Wegen etlicher Beschwerden haben wir die folgende Anfrage in der Ratssitzung vom 28.06.2018 gestellt.
2018.28.06. Rat Bauarbeiten Feldgasse Friedhofstr
Antwort aus der Niederschrift:
Herr Ortmann führt aus, dass durch die bauausführende Firma eine erneute Sperrung zeitnah erfolgen wird. Der Straßenbaulastträger, Kreis Düren, wird nach Fertigstellung des Industriegebietes Grachtweg die Sanierung der Friedhofstraße mit Nebenanlagen von der L 241 bis zur Oberstraße mit der bauausführenden Firma vornehmen. Zu dem Gesamtkomplex erfolgt am 03.07.2018 ein Baustellentermin mit den Baufirmen und Versorgern. In diesem Termin werden die einzelnen Arbeitsabläufe in der Friedhofstraße und der Feldgasse abgestimmt.
Zwischenzeitlich ist die Feldgasse ausgebaut.
In der Hauptausschußsitzung vom 02.09.2017 haben wir in einer Anfrage nach der Anzahl der in Inden lebenden Flüchtlinge gefragt.
2017.09.02.-Haupt-anerkannte-Flüchtlinge-1-1
Antwort der Verwaltung aus der Niederschrift:
Herr Langefeld verliest die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2017 sowie die entsprechenden Antworten. Allen Ausschussmitgliedern wird eine Ausfertigung der Anfrage und des Antwortschreibens der Verwaltung ausgehändigt:
„Wie viele anerkannte Flüchtlinge leben zurzeit in unserer Gemeinde (Stand 31.01.2017)?
Von den der Gemeinde Inden zugewiesenen Flüchtlingen sind Stand 31.01.2017 20 Personen in Inden und 5 Personen in Linnich wohnhaft. Die Gesamtzahl beträgt daher 25 Personen.
Wie viele dieser Personen haben das Bleiberecht (bzw. Bleibepflicht) in unserer Gemeinde?
Die Gemeinde Inden erhält teilweise eine Mitteilung des Ausländeramtes über die Anerkennung als Flüchtling, teilweise legten die Betreffenden in der Vergangenheit auch den Bescheid vor. Von den vorgenannten Fällen ist nach Kenntnis der Verwaltung keiner mit einer Wohnsitzauflage verbunden.
Allerdings kommt zum 01.02.2017 eine weitere Person mit Flüchtlingseigenschaft hinzu. In diesem Fall wurde die Wohnsitzauflage erteilt.
Wie viele Personen unterliegen dem subsidiären Schutz?
Nach Kenntnis der Verwaltung wurde allen bisher bekannten Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, so dass eine Prüfung des subsidiären Schutzes unterblieben ist. Allerdings kann hier keine abschließende Auskunft gegeben werden, da, wie bereits
mitgeteilt, aus der Vergangenheit nicht in allen Fällen der Gemeinde Inden Bescheide übersandt wurden und diese für die Einstellung der Leistung aufgrund der Mitteilung des Ausländeramtes auch nicht notwendig waren.
Es wird keine Statistik über die Ursachen für die Beendigung des Asylverfahrens von Seiten der Gemeinde Inden erstellt.
Erhalten wir für alle Menschen dieses Personenkreises die entsprechenden Gelder des Kreises Düren?
Für wie viele Personen erhalten wir keine Gelder? Warum nicht?
Die Gemeinde Inden zahlt keine Leistungen für Personen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. Diese Personen erhalten ihre Leistungen direkt durch die jobcom. Sofern in diesen Fällen Unterkunftskosten entstehen, werden diese gegenüber der jobcom geltend gemacht und von dort an die Gemeinde Inden gezahlt. In den beiden letzten Wochen haben zwei Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen. In beiden Fällen waren daher noch Leistungen für Februar 2017 gezahlt worden. Diese Leistungen wurden bzw. werden jetzt bei der jobcom im Wege des Erstattungsanspruches geltend gemacht.
Es sind keine Personen bekannt, für die die Gemeinde Inden einen Anspruch auf Zahlungen hätte und keine Zahlungen erhält.“